Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: AWO legt Rechtsexpertise vor 

Der AWO Bundesverband hat ein Rechtsgutachten des renommierten Jugendhilferechtsexperten Prof. Johannes Münder zur Verortung zentraler Qualitätsdimensionen bei der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern veröffentlicht. Der Verband fordert in diesem Zuge Bund und Länder zur finalen Verständigung auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auf.

Das Rechtsgutachten formuliert Vorschläge, wie sich zentrale Qualitätsdimensionen bei der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankern lassen. Die sechs analysierten Qualitätsdimensionen sind das Ergebnis einer bundesweiten Online-Kampagne „Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?!“ der AWO im Sommer 2020. Bereits damals forderte die AWO, dass das Recht auf Ganztagsbetreuung nicht ohne Qualitätsstandards für die Betreuung eingeführt werden dürfe. 

Die Regierungszeit der Großen Koalition geht auf die Zielgerade, die Verständigung von Bund und Ländern über den geplanten Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter steht jedoch nach wie vor aus. „Es bleibt kaum noch Zeit, das Ganztagsförderungsgesetz ordnungsgemäß in die parlamentarischen Beratungen einzubringen“, so die Einschätzung von Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzendem des AWO Bundesverbandes, „Wir sind besorgt, dass dieses große Koalitionsvorhaben scheitern könnte und damit das Versprechen, einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau von Bildungsungleichheit in unserem Land zu leisten!“.

Ergebnis der Expertise ist, dass die Bundesregierung im SGB VIII Vorgaben für eine gute Ganztagsbetreuung einbauen kann - sei es als Programmsätze oder als objektive Rechtsverpflichtung. Jens M. Schubert dazu: „Mit dieser Rechtsexpertise nehmen wir unsere Beteiligung an den Beratungen für ein gut verstandenes Ganztagsförderungsgesetz ernst. Unsere Formulierungsvorschläge sind fachliche Anregungen für den Bundesgesetzgeber, im Rahmen der anstehenden Beratungen über ein Ganztagsförderungsgesetz gezielt qualitative Kriterien für einen gut ausgebauten, verlässlichen und qualitätsvoll gestalteten Ganztag im Kinder- und Jugendhilfegesetz zu verankern“.

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